Immobilien, Vermietung und Verpachtung
Ob nun eine Wohnung verkauft werden soll oder eine Vermietung in Frage kommt – es ergeben sich immer wieder Fragestellungen für die eine umfassende Beratung unerlässlich ist.
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Nutzen Sie unser Wissen im Bereich Immobilien
Wir bieten Ihnen durch unser Know How eine umfassende Unterstützung um den Erfolg Ihrer Investition zu optimieren.
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Ihre Vorteile
- Kostenloses Erstgespräch
- Optimierung Ihrer Steuerlast
- Klarheit und Durchblick
- Proaktive Arbeitsweise
- Mehr als 45 Jahre Erfahrung
Anschaffung
- Rechtsformwahl und Steueroptimierung
- Berechnung der Grunderwerbsteuer
- entgeltliche und unentgeltliche Übertragung und ihre Auswirkungen in der Einkommensteuer
- Umsatzsteuer beim Kauf
Laufende Besteuerung
- Ermittlung der Einkünfte und Arten der Vermietung
- Kontrolle der Abrechnungen der Hausverwaltungen
- Rechnungslegung und Aufzeichnungspflichten
- Vermietung mit und ohne Option in der Umsatzsteuer
- Herstellungsaufwand / Erhaltungsaufwand bei Vermietung von Wohnräumen und Geschäftsräumen
- Bilanzierung von Immobilien im Betriebsvermögen
Verkauf und Verschenkung
- Steueroptimierung bei Betriebsvermögen und Privatvermögen
- Umsatzsteuer im Bereich steuerpflichtiger Verkauf oder Steuerbefreiung inklusive Vorsteuerberichtigungen
- Ermittlung der Immobilienertragsteuer
- Fruchtgenuss im Familienverband
- Immobilien bei Umgründungen
- Spezialfragen
Unsere Leistungen im Überblick
Durch die Wirtschaftslage der letzten Jahre stellen Immobilien eine vergleichsweise sichere Veranlagungsvariante dar und gewinnen zunehmend an Beliebtheit. Die steuerlichen Vorschriften im Bereich Immobilien sind jedoch durchwegs komplex und erfordern ein umfangreiches Wissen. Wir unterstützen Sie gerne mit unserer Erfahrung und jahrelanger Beratungspraxis.
Insbesondere durch die Einführung der Immobilienertragsteuer im Jahr 2012 sind bei jeder Immobilienübertragung auch steuerliche Kenntnisse von Nöten. Beispielsweise ist die Unterscheidung von Altvermögen und Neuvermögen von Bedeutung und hat enorme Auswirkung auf die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Immobilienertragsteuer.
Auch im Familienverband ergeben sich oft Fragen im Zusammenhang mit der Übertragung von Immobilien. Diese oft schwierig zu treffenden Entscheidungen können auch abgabenrechtliche Auswirkungen haben. Beispielsweise werden Übertragungen mit Fruchtgenussvereinbarungen oftmals gewählt um die Immobilie vorab schon zu übergeben aber die Einkünfte noch zu behalten. Wir informierten Sie dazu gerne näher!
Ob nun im Bereich der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer oder Verkehrssteuern – wir betrachten Ihre Situation ganzheitlich und helfen Ihnen die komplexen Zusammenhänge zu verstehen und Konsequenzen abzumildern. Dafür bilden sich auch unsere Mitarbeiter laufend weiter um Sie immer am aktuellen Stand der Dinge beraten zu können.
Insbesondere durch die Einführung der Immobilienertragsteuer im Jahr 2012 sind bei jeder Immobilienübertragung auch steuerliche Kenntnisse von Nöten. Beispielsweise ist die Unterscheidung von Altvermögen und Neuvermögen von Bedeutung und hat enorme Auswirkung auf die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Immobilienertragsteuer.
Auch im Familienverband ergeben sich oft Fragen im Zusammenhang mit der Übertragung von Immobilien. Diese oft schwierig zu treffenden Entscheidungen können auch abgabenrechtliche Auswirkungen haben. Beispielsweise werden Übertragungen mit Fruchtgenussvereinbarungen oftmals gewählt um die Immobilie vorab schon zu übergeben aber die Einkünfte noch zu behalten. Wir informierten Sie dazu gerne näher!
Ob nun im Bereich der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer oder Verkehrssteuern – wir betrachten Ihre Situation ganzheitlich und helfen Ihnen die komplexen Zusammenhänge zu verstehen und Konsequenzen abzumildern. Dafür bilden sich auch unsere Mitarbeiter laufend weiter um Sie immer am aktuellen Stand der Dinge beraten zu können.
Ihre Ansprechpersonen zum Thema Immobilien, Vermietung und Verpachtung
Maria Gruber
Jetzt anfragen >Gerne für Sie da!
Über uns
Mit vier Standorten und rund 70 Mitarbeiter/-innen zählt die sh-Gruppe zu den größten Steuer- und Unternehmensberatungsunternehmen Niederösterreichs. Die ursprünglichen Wurzeln der Steuer- und Unternehmensberatungsgruppe reichen bis ins Jahr 1925 zurück. (Mehr dazu finden Sie auf unserer Internetseite unter der Rubrik Zeitreise - www.sh.at/zeitreise.)
Als eigentümergeführtes Familienunternehmen legen wir größten Wert auf eine kontinuierliche Zusammenarbeit mit unseren Klientinnen und Klienten. Einige von ihnen gehören schon seit Jahrzehnten zur sh-Familie. Durch die stetige Weiterbildung unserer Mitarbeiter/- innen sichern und verbessern wir ständig die Qualität unserer Beratungsleistung.
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Mit vier Standorten und rund 70 Mitarbeiter/-innen zählt die sh-Gruppe zu den größten Steuer- und Unternehmensberatungsunternehmen Niederösterreichs. Die ursprünglichen Wurzeln der Steuer- und Unternehmensberatungsgruppe reichen bis ins Jahr 1925 zurück. (Mehr dazu finden Sie auf unserer Internetseite unter der Rubrik Zeitreise - www.sh.at/zeitreise.)
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